Singen mit Jugendlichen ist eine feine Sache, aber mitunter nicht ohne Tücken, ob bei der Suche nach schönen neuen Liedern, ob beim Druck eines Liedhefts ...
Wir laden Sie ein, durch unseren Fundus an Tipps für die Praxis zu stöbern. Vielleicht passt ja eine unserer Lösungen exakt auf die sich Ihnen stellende Herausforderung.
Egal ob Messe, Firmkurs oder Pfarrfest: Wenn Musik dabei sein soll, müssen bestimmte Rechte eingehalten werden. Immerhin werden hier Kompositionen und Texte zur allgemeinen Freude dargeboten, die nicht einfach so da sind, sondern die Frucht der Mühen von ganz realen Menschen, nämlich Komponisten und Dichtern sind. Und diese sollen natürlich ihren Lohn erhalten!
Mit der Einführung des neuen Gotteslobes 2013 hat die katholische Kirche für Deutschland auch einen neuen sogenannten „Rahmenvertrag“ ausgehandelt mit den Rechteverwertungsgesellschaften GEMA, VG WORT, VG MUSIKEDITION. Darin ist festgehalten, bei welchem Anlass welche Stücke zu welchen Bedingungen aufgeführt und welche Noten in welchem Rahmen vervielfältigt werden dürfen. In manchen Fällen ist es rechtlich völlig in Ordnung, einfach drauflos zu musizieren. In anderen muss zumindest eine Meldung der fraglichen Musikwerke erfolgen. Und in wieder anderen Fällen sind auch Abschläge zu bezahlen.
Wann welche Regel gilt, ist nicht ganz unkompliziert und daher schlecht auswendig im Kopf zu behalten. Aber es lässt sich jederzeit sehr leicht nachlesen, denn die „Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland“ hat alle entsprechenden Richtlinien und Verträge online gestellt. Auch auf einer Seite des Erzbistums Köln finden Sie einige Informationen dazu. Die Dokumente werden regelmäßig aktualisiert, denn auch die Verträge werden laufend verhandelt und angepasst.
Schnell mal einen Gottesdienst mit Jugendlichen feiern und als Gesangbuch nur das Gotteslob zur Hand? Gibt’s denn darin überhaupt „jugendgemäße“ Sachen?
Abgesehen davon, dass man natürlich über die Frage, ob nicht auch eine Johann-Crüger-Melodie jugendlichen Ohren und Stimmen behagen kann, sehr verschiedener Meinung sein kann, ist es doch recht erfreulich, wie viele traditionell als „jugendgemäß“ einsortierte Lieder – also vornehmlich NGL und Taizé-Gesänge – es in das 2013 erschienene neue Gotteslob geschafft haben. Aber wo, fragen Sie vielleicht, verstecken die sich alle?
Da können wir Ihnen die untenstehende Liste anbieten. Im Rahmen unserer Mitsing- und Neue-Musik-Kennenlern-Nachmittage „MUSIK.MACHEN.“ widmeten wir uns nämlich Anfang 2015 dem Thema „Neues Gotteslob“. Die Referentin, Seelsorgebereichsmusikerin Martina Steinhauser-Kampelmann kompilierte in diesem Zusammenhang die oben verlinkte Liste mit all jenen im (Kölner) Gotteslob enthaltenen Liedern, die entweder im engeren Sinne NGL sind oder durch ihre moderne Stilistik besonders gut zum Singen mit Jugendlichen geeignet sind.
Wie gesagt: Darüber diskutieren, was denn nun jugendgemäße Musik ist, oder darüber, was genau ein „NGL“ ausmacht, und infolgedessen natürlich auch darüber, ob unsere Liste vielleicht lückenhaft oder gar zu umfänglich ist – das kann man sicher sehr lang.
Aber wenn man schnell mal ein frisches Liedchen für einen Gottesdienst mit junger Gemeinde sucht – dann kann unsere Liste mit Sicherheit ein Stück weiterhelfen.